Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 240
Betreff: Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße Im angesprochenen Bereich der Hanauer Landstraße ist die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h beschränkt. Die derzeitige Parkordnung hat sich seit Jahren bewährt. In dem Bereich halten sich häufig Schulkinder der angrenzenden Uhlandschule und des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums auf. Ein Schrägaufstellen der Fahrzeuge würde die Sichtverhältnisse zwischen Fahrzeugführenden und zu Fuß Gehenden verschlechtern. Somit entstünden neue Gefahrensituationen. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2017OFOF 178/4Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2017OMOM 2247Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer LandstraßeDirektanregung
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 240Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab