Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53
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Am Alten Schloß — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- „Postsiedlung“ und Bauprojekt Am Alten Schloß 3821.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen Schule20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Lastenräder im Ortsbezirk 815.06.2023 · V (Auskunftsersuchen)
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2266
Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Nach der Vorgartensatzung sind technische Anlagen im Vorgarten grundsätzlich unzulässig. Eine entsprechende Genehmigung für die Liegenschaft Am Alten Schloß 53 liegt auch nicht vor. Der Magistrat wird den Eigentümer daher zunächst mit einem Vorsorgeschreiben auf den Verstoß gegen die Vorgartensatzung hinweisen. Zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen Überprüfungen von Vorgärten stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Derzeit erfolgen die Kontrollen im Stadtteil Rödelheim. Im Stadtteil Praunheim werden die Kontrollen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Dann wird auch die oben genannte Liegenschaft überprüft und es werden erforderlichenfalls weitergehende Verwaltungsmaßnahmen eingeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2019OFOF 458/8Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. August 2019VV 1368Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53Anfrage
- 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2266Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab