Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass die Stromkästen der Mainova aufgrund eines bestehenden Konzessionsvertrags nicht künstlerisch gestaltet werden können. Eine Sonderaktion wurde als nicht praktikabel erachtet, und eine generelle Regelung zur künstlerischen Gestaltung ist derzeit nicht zu erwarten.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt mit, dass im Rahmen einer städtischen, europaweiten Ausschreibung das Recht, Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schallstellen (ST) der Mainova als Werbefläche zu nutzen, vergeben wurde. Der Konzessionsnehmer hat damit die Möglichkeit erhalten, u.a. die Stromkästen der Mainova mit Werbung zu belegen. Der Magistrat weist darauf hin, dass die Mainova damit aktuell keine Verfügungsrechte über ihre NV bzw. ST hinsichtlich einer (künstlerischen) Gestaltung hat.
Die Prüfung einer einmaligen Sonderaktion hat ergeben, dass diese unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht praktikabel ist, so dass die Mainova AG zum jetzigen Zeitpunkt davon absieht.
Eine generelle Regelung zur künstlerischen Gestaltung der NV und ST der Mainova AG ist vor dem Hintergrund der geltenden Nutzungsverträge jedoch derzeit nicht zu erwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 363 — Direktanregung vom 5. Juli 2016.