Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegen
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2249
Betreff: Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegen Vorgang: OM 5026/19 OBR 5 Vorläufige Stellungnahme: Die Verlegung des Flohmarktes vom Schaumainkai an das nördliche Mainufer während der probeweisen Sperrung des Mainkai wird aktuell nochmals ausführlich geprüft. Vorauszuschicken ist diesbezüglich, dass sich die Standplatzkapazität und damit die Teilnehmerzahl gegenüber der gegenwärtigen Veranstaltungsfläche um mindestens die Hälfte reduzieren würden. Um den Marktbetrieb ordnungsgemäß abbild en zu können, wird es erforderlich, den Sperrbereich an Marktsamstagen ohne Flächeneinschränkungen nutzen zu können. Es folgt eine abschließende Stellungnahme im weiteren Prüfungsverlauf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2018OMOM 3744Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung FlohmarktDirektanregung
- 18. Januar 2019STST 140Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung FlohmarktStellungnahme
- 20. Juli 2019OFOF 1361/5Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. August 2019OMOM 5026Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegenDirektanregung
- 6. Dezember 2019Sie sind hierSTST 2249Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegenStellungnahme
- 10. August 2020Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 1441Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den mo-torisierten Verkehr verlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab