Aufstellung einer Sitzbank
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2224
Betreff: Aufstellung einer Sitzbank Bei der Prüfung der Anregung des Ortsbeirates hat sich gezeigt, dass das Innenhofgrundstück Große Fischerstraße/Weckmarkt im Erbbaurecht an die Frankfurter Aufbau AG vergeben ist. Nach § 11 Erbbau RG findet auf das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht die Vorschrift über das Eigentum Anwendung. Demnach hat der Erbbauberechtigte die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer. Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgetragene Anregung zur Aufstellung einer Bank deshalb an die Frankfurter Aufbau AG weitergeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 6. August 2017OFOF 376/1Aufstellung einer SitzbankOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. August 2017OMOM 2040Aufstellung einer SitzbankDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2224Aufstellung einer SitzbankStellungnahme
- 12. Oktober 2022OFOF 653/1Die Menschen wollen die Sitzbank am Weckmarkt zurückOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2022OMOM 3025Die Menschen wollen die Sitzbank am Weckmarkt zurückDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab