Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2007, ST 215
Betreff:
Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti
Die Unterführung der A 661 Talstraße liegt in der Zuständigkeit des hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV).
Dem Magistrat stehen für die Reinigung und Gestaltung des Bauwerkes demzufolge keine Mittel zur Verfügung. Das ASV wurde durch den Magistrat jedoch schriftlich gebeten, die verschmutzten Betonwände der Autobahnunterführung mit einer hellen Farbe zu überstreichen und zu prüfen, ob es zur Vermeidung künftiger Schmierereien nicht als sinnvoll angesehen wird, die vom Magistrat befürwortete Wandgestaltung der Autobahnunterführung durch Schüler, Jugendliche oder künstlerisch tätige Gruppen in Form eines Anti-Graffiti-Projekts zu initiieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2006OFOF 80/12Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und GraffitiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2006OMOM 600Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und GraffitiDirektanregung
- 22. Januar 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 215Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und GraffitiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab