Urnenwand auf dem Friedhof Preungesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2083
Betreff: Urnenwand auf dem Friedhof Preungesheim Aufgrund der in der Vergangenheit eingegangenen Anregungen verschiedener Ortsbeiräte zur Errichtung von Urnenwänden auf Stadtteilfriedhöfen hat der Magistrat - Grünflächenamt - geprüft, wo diese entstehen können. Für die Entscheidung auf welchen Friedhöfen mittel- bis langfristig Urnenwände zur Verfügung gestellt werden können, wurden örtliche Gegebenheiten wie die freie Friedhofsfläche sowie die Anzahl an durchgeführten Urnenbeisetzungen berücksichtigt. Weiterhin muss auch die finanzielle Situation betrachtet werden. Der Rückgang von teuren Erdgräbern hin zu günstigen Urnengräbern führt zu einem Rückgang der Gebühreneinnahmen. Mit dem Hintergrund, dass die Ausgaben für den Friedhof über das Gebührenaufkommen finanziert werden sollen, müssen auch die baulichen Investitionen eingeschränkt bzw. nach Notwendigkeit festgelegt werden Aufgrund der geringen Größe des Friedhofs in Preungesheim und der wenigen Urnenbeisetzungen (2016 = 15 Beisetzungen; 2017 = 17 Beisetzungen; das entspricht rund 0,5 % aller Urnenbeisetzungen) sieht der Magistrat dort aktuell keinen Bedarf an Urnenwänden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018OFOF 460/10Urnenwand auf dem Friedhof PreungesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. August 2018OMOM 3432Urnenwand auf dem Friedhof PreungesheimDirektanregung
- 12. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2083Urnenwand auf dem Friedhof PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab