Grünfläche vor Altenwohnanlage Alt-Praunheim besser nutzbar machen
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2010, ST 202
Betreff: Grünfläche vor Altenwohnanlage Alt-Praunheim besser nutzbar machen Die Liegenschaft Alt-Praunheim 48 ist im Erbbaurecht an den Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. vergeben. Der Erbbauberechtigte handelt wie ein Eigentümer. Der Magistrat wird die Anregung an den Erbbauberechtigten weitergeben. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2009OFOF 594/7Grünfläche vor Altenwohnanlage Alt-Praunheim besser nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2009OMOM 3576Grünfläche vor Altenwohnanlage Alt-Praunheim besser nutzbar machenDirektanregung
- 21. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 202Grünfläche vor Altenwohnanlage Alt-Praunheim besser nutzbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab