Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2000
Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren Die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" ist bereits für den regulären PKW-Verkehr gesperrt. Diese Sperrung ist durch entsprechende Verkehrsschilder gemäß der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen den Weg befahren. Die angeregten Poller haben sich in der Praxis nicht bewährt, da diese häufig nach dem Passieren geöffnet bleiben. In der Vergangenheit wurden Poller in ähnlichen Situationen entwendet. Generell haben sich die Poller für den landwirtschaftlichen Verkehr als hinderlich erwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2019OFOF 404/12Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperrenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Februar 2019OMOM 4339Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperrenDirektanregung
- 14. Juni 2019STST 1172Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperrenStellungnahme
- 28. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 2000Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab