Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat arbeitet an einer Lösung für den Bau eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße. Ziel ist es, die Lichtsignalanlage außerhalb des Projektes "Verlängerung der U5" zu realisieren.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Seit der Stellungnahme des Magistrats ST 872 vom 19.04.2021 hat sich am Sachstand nichts geändert. Der Magistrat arbeitet an einer Lösung, die einen Bau der Lichtsignalanlage außerhalb des geplanten Projektes "Verlängerung der U5" ermöglicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2019OFOF 665/10Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2019OMOM 4145Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-StraßeDirektanregung
- 3. Mai 2019STST 817Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 11. November 2019STST 2051Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 27. April 2020STST 862Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 23. Oktober 2020STST 1910Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 19. April 2021STST 872Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/ August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 146 WochenSTST 1982Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab