Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregungen zur Entwicklung eines lebenswerten Rebstock-Quartiers zur Kenntnis genommen und plant verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit. Dazu gehören die Schaffung von Parkstreifen, Sitzgelegenheiten und Radabstellanlagen sowie die Prüfung von E-Ladesäulen und Carsharing-Angeboten.
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Katharinenkreisel — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Überdachte Bushaltestelle „Messeparkhaus"26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?24.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Katharinenkreisel per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt die Punkte 1. und 2. zur Kenntnis. Zu 3a: Für die Verkehrsflächen wurde bereits eine Ausführungsplanung erstellt. Die Gehwege erhalten eine Breite von 2,50 Meter. Auf beiden Seiten der Erschließungsstraßen sind zwischen den geplanten Baumstandorten separate Parkstreifen vorgesehen. Ein Gehwegparken ist nicht geplant. Zu 3b: Im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraßen wird geprüft, ob über das Maß an Sitzgelegenheiten auf dem neuen Quartiersplatz und auf den angrenzenden Grundstücken hinaus die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes an Sitzgelegenheiten sinnvoll ist. Zu 3c: Der Anregung wird entsprochen. Gemäß Ausführungsplanung werden in den Knotenpunkten und Einmündungsbereichen die Seitenräume - unter Berücksichtigung der Schleppkurven - vorgezogen. Zu 3d: Aufpflasterungen beziehungsweise Anrampungen der Kreuzungen und Einmündungsbereiche waren bislang nicht vorgesehen. Aufgrund der positiven Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet setzt der Magistrat diese Anregung - so weit möglich - um. Zu 3e: Für das Erschließungsgebiet nördlich der Felix-Kracht-Straße sind beidseitige Parkstreifen mit Baumbeeten vorgesehen. Damit wird das Konzept der südlich gelegenen Straßenabschnitte übernommen. Die Straßen im Neubaugebiet Rebstock werden mit Ausnahme der Leonardo-da-Vinci-Allee als Tempo 30 Straßen (Zonenbeschilderung) ausgewiesen. Die Reduzierung der Stellplätze erhöht den Parkdruck und führt zum Parken auf der Fahrbahn. Dem fließenden Verkehr steht dann nur noch eine verminderte Fahrbahnbreite zur Verfügung, was die Verkehrssicherheit für den Radverkehr eher verschlechtert. Eine Ausweisung als Fahrradstraße oder "fahrradfreundliche Nebenstraße" ist nicht vorgesehen. Zu 3f: Der Magistrat prüft im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraßen, ob weitere Radabstellanlagen auf dem neuen Quartiersplatz und auf den angrenzenden Grundstücken geschaffen werden können. Zu 3g: E-Ladesäulen werden von privaten Betreibern aufgestellt und müssen von diesen beantragt werden. Derzeit liegt dem Magistrat kein Antrag eines Betreibers vor, der im Erschließungsgebiet plant, E-Ladesäulen aufzustellen. Wenn ein Betreiber zur Verfügung steht, können bei einem positiven Prüfungsergebnis öffentliche Stellplätze als Ladeplätze beschildert werden. Zu 3h: Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung sind Leitlinien in Tempo 30-Zonen unzulässig. Vor diesem Hintergrund können Sicherheitstrennstreifen nicht markiert werden. Es ist jedoch vorgesehen, in der Parsevalstraße nördlich der Felix-Kracht-Straße einen baulichen Sicherheitstrennstreifen neben den Stellplätzen anzulegen. Zu 3i: Dem Magistrat ist derzeit kein Betreiber bekannt, der im Erschließungsgebiet ein öffentliches stationsbasiertes Carsharing anbieten möchte. Eine Berücksichtigung ist jedoch jederzeit möglich. Eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplätzen kann für das stationsbasierte Carsharing zur Verfügung gestellt und beschildert werden. Zu 3j: Derzeit ist uns kein Betreiber bekannt, der im Erschließungsgebiet eine Leihräderstation errichten möchte. Eine Berücksichtigung ist jedoch jederzeit möglich. Hierfür kann eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden. Zu 3k: Im Zuge der Erschließung des Rebstock-Areals ist derzeit kein Fly-over zum Katharinenkreisel geplant. Zu 3l: Die Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr Katharinenkreisel stellt aufgrund der hohen Komplexität des signalisierten Knotens eine besondere Herausforderung dar, die kurzfristig nicht zu lösen ist. Neben der signaltechnischen Überarbeitung muss auch die Führung des Radverkehrs im Kreisverkehr sowie die Führung zur Leonardo-da-Vinci-Allee betrachtet werden. Der Magistrat nimmt diese Aufgabe in sein Arbeitsprogramm auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2021MM 191. Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Überarbeitung des Vorplanungsbeschlusses zur Anbindung der BAB 648 an die LudwigLandmann-StraßeMagistratsvortrag
- 21. Mai 2021OFOF 28/2Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Benennung des StadtplatzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, BFF
- 21. Mai 2021OFOF 26/2Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: MobilitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Mai 2021OFOF 25/2Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare EnergieversorgungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021OIOI 1Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Benennung des StadtplatzesInitiative
- 7. Juni 2021OMOM 216Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: MobilitätDirektanregung
- 7. Juni 2021OMOM 215Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Erneuerbare EnergieversorgungDirektanregung
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1958Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: MobilitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab