Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/ Ecke Bremer Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 188
Betreff: Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/ Ecke Bremer Straße Im Rahmen einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung wurde festgestellt, dass das Brückenbauwerk starke Korrosionsschäden im Bereich der aufgelagerten Fertigteile auf den Stützpfeilern aufweist. Um die angerostete Bewehrung großflächig freilegen und bewerten zu können, wurden die festgestellten Betonabplatzungen mittels eines Bohrhammers geöffnet. Hierzu war es erforderlich, die Brücke vorübergehend zu sperren. Es wurde eine Notunterstützung vorgenommen, die eine uneingeschränkte Nutzung des Bauwerks gewährleistet. Die Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen sind für Mitte 2014 vorgesehen, wobei dafür möglichst die schulfreie Zeit (z.B. Osterferien/Sommerferien) in Anspruch genommen werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2013OFOF 366/2Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Bremer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. September 2013VV 817Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Bremer StraßeAnfrage
- 3. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 188Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/ Ecke Bremer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab