Geschwindigkeitskontrollen in der Heinrich-Seliger-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf eine Anregung zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der Heinrich-Seliger-Straße. Es wurde festgestellt, dass während der Kontrolle keine Geschwindigkeitsübertretungen verzeichnet wurden, weshalb weitere Kontrollen nicht durchgeführt werden können.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung wurde zum Anlass genommen, eine Geschwindigkeitskontrolle in der Straße vorzunehmen. Dabei wurden im Messzeitraum von fast drei Stunden keine vorwerfbaren Geschwindigkeitsübertretungen verzeichnet. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer Geschwindigkeitskontrolle im Januar 2022.
Da weitere Geschwindigkeitskontrollen in der Heinrich-Seliger-Straße zu Lasten stärker betroffener Örtlichkeiten gehen würden, kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2023OFOF 903/5Geschwindigkeitskontrollen in der HeinrichSeligerStraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2023OMOM 4450Geschwindigkeitskontrollen in der HeinrichSeligerStraßeDirektanregung
- 15. März 2024STST 553Geschwindigkeitskontrollen in der Heinrich Seliger StraßeStellungnahme
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 1875Geschwindigkeitskontrollen in der Heinrich-Seliger-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab