Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringen
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Zentgrafenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1868
Betreff: Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringen Bei der Zentgrafenstraße handelt es sich um eine schmale Straße mit circa 3,70 m Breite im Zweirichtungsverkehr. Da auf der Fahrbahn zudem einseitig geparkt wird, verbleibt nur noch eine schmale Fahrspur, die ein schnelles Fahren nicht zulässt. Die bestehenden Fahrbahnmarkierungen "Achtung Kinder" sind ausreichend. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2017OFOF 223/11Markierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn aufbringenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2017OMOM 1812Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn aufbringenDirektanregung
- 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1868Straßenmarkierung auf der Höhe Zentgrafenstraße 18 "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab