Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einführung eines grünen Abbiegepfeils an der Ginnheimer Landstraße. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da die bestehenden Verkehrszeichen für die Linksabbieger nicht mit den vorgeschlagenen Änderungen vereinbar sind.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Da der Signalgeber für den Linksabbieger in die August-Scheidel-Straße einen Richtungspfeil (hier links) aufweist, sind die Verkehrszeichen (VZ) 720 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (bisheriger Grünpfeil) und VZ 721 (Grünpfeil nur für den Radverkehr) für die Gegenrichtung (Rechtsabbieger in die August-Scheidel-Straße) nicht zulässig. Der Anregung kann nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2020OFOF 887/9Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2020OMOM 6818Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-StraßeDirektanregung
- 1. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 184Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab