Hallensperrung Valentin-Senger-Schule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die vorübergehende Freigabe der Halle der Valentin-Senger-Schule für den Schul- und Sportbetrieb nach den Herbstferien. Die Sanierung der Umkleidekabinen wird voraussichtlich bis Ende 2024 andauern, während dem Badminton Verein 06 e.V. alternative Trainingszeiten angeboten werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch eine Vorabmaßnahme kann die Halle für den Schul- und Sportbetrieb in einer Teilnutzung nach den Herbstferien wieder freigegeben werden. Die Sanierung der Umkleidekabinen ist noch nicht absehbar. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Maßnahme bis mindestens Ende 2024 andauern wird. Dem Badminton Verein 06 e.V. wurden Trainingszeiten dienstags und donnerstags in der Einfeldhalle der Ernst-Reuter-Schule zur Verfügung gestellt. Die Sportstättenvergabe im Sportamt ist dem BV 06 e.V. gerne behilflich, auch in anderen Stadtteilen nach freien Kapazitäten zu suchen. Allerdings sind die verfügbaren Zeiteinheiten in Großsporthallen im gesamten Stadtgebiet sehr begrenzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2024OFOF 414/4Hallensperrung Valentin-Senger-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 28. Mai 2024OMOM 5502Hallensperrung Valentin-Senger-SchuleDirektanregung
- 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1711Hallensperrung Valentin-Senger-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab