Wieder mangelhafte Beleuchtung in der Fußgängerunterführung an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1700
Betreff: Wieder mangelhafte Beleuchtung in der Fußgängerunterführung an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Die Beleuchtung in der vom Ortsbeirat 10 angesprochenen Unterführung liegt im Zuständigkeitsbereich der DB Netz AG. Alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Reparaturarbeiten an dieser Beleuchtungsanlage müssen daher von diesem Unternehmen durchgeführt werden. Laut der zuständigen Stelle der DB Netz AG wurden im Sommer 2015 alle Leuchten der Unterführung wieder instandgesetzt. Ausfälle oder Beschädigungen an der Beleuchtungsanlage der Unterführung können zukünftig unter der Telefonnummer 069/265-23250 oder unter evzs.mitte@deutschebahn.com bei der Störungsstelle der DB Netz AG gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2015OFOF 766/10Wieder mangelhafte Beleuchtung in der Fußgängerunterführung an der SBahnStation .Frankfurter Berg.Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. März 2015OMOM 3925Wieder mangelhafte Beleuchtung in der Fußgängerunterführung an der SBahnStation „Frankfurter Berg“Direktanregung
- 15. Juni 2015STST 854Wieder mangelhafte Beleuchtung in der Fußgängerunterführung an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"Stellungnahme
- 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1700Wieder mangelhafte Beleuchtung in der Fußgängerunterführung an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab