Bewohnerparkgebiete endlich einrichten
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1613
Betreff: Bewohnerparkgebiete endlich einrichten Zu
- Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden können. Die erwähnten 21 neu geschaffenen Stellen beziehen sich auf das Ordnungsamt. Die Zuständigkeit für den beschriebenen Aufgabenbereich (Überwachung des ruhenden Verkehrs) liegt hingegen beim Straßenverkehrsamt (Städtische Verkehrspolizei). Von daher kann ein Rückgriff auf die erwähnten 21 Stellen nicht erfolgen. Jedoch werden auch im Bereich der Städtischen Verkehrspolizei im Zuge der Rekommunalisierung der Verkehrsüberwachung 20 neue Stellen geschaffen. Im Gegenzug werden jedoch 15 Leiharbeitskräfte weniger für das Straßenverkehrsamt tätig, so dass sich das tatsächliche Plus an Stellen auf fünf reduziert. Da städtische Beschäftigte im Gegensatz zu Leiharbeitskräften auch mit erweiterten Aufgaben betraut sind (z.B. Abschleppungen), werden sich auch Veränderungen im organisatorischen Ablauf der Kontrollen ergeben. Insbesondere werden zeitliche Unterbrechungen der Bestreifungen auftreten. Durch die fünf zusätzlichen Stellen wird letztlich nur gewährleistet, dass die Intensität der Kontrollen der Bewohnerregelungsbereiche auf dem aktuellen Niveau gehalten werden kann. Mit der Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete geht naturgemäß auch der Wunsch nach der Durchsetzung der entsprechenden Verkehrsregeln einher. Um dies zu gewährleisten, muss die Kontrolldichte in den bestehenden Gebieten reduziert werden. Zu
- Der Magistrat hat mit der ST 176 aus 2017 zum Ausdruck bringen wollen, dass eine Umsetzung von neu von den Ortsbeiräten angeregten Bewohnerparkgebieten solange nicht in Aussicht gestellt werden kann, wie noch nicht alle von der Stadtverordnetenversammlung ursprünglich zur Umsetzung beschlossenen Bewohnerparkgebiete umgesetzt werden konnten. Der Sachstand ist unverändert: Für den Bereich Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße kann bis auf weiteres keine Bewohnerparkregelung in Aussicht gestellt werden. Zu
- Der Magistrat ist bemüht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen die noch ausstehende Bewohnerparkregelung im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße umzusetzen. Ein konkreter Zeitpunkt kann aber noch nicht benannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2016OMOM 184Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße einrichtenDirektanregung
- 7. Juni 2016OFOF 41/1Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schwalbacher Straße einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. August 2016STST 1101Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße einrichtenStellungnahme
- 17. Oktober 2016OFOF 144/1Anwohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/RudolfstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2016OMOM 768Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/RudolfstraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 176Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/RudolfstraßeStellungnahme
- 17. Februar 2017MM 44Stellenplan 2017Magistratsvortrag
- 9. April 2017OFOF 281/1Bewohnerparkgebiete endlich einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. September 2017Sie sind hierSTST 1613Bewohnerparkgebiete endlich einrichtenStellungnahme
- 3. Januar 2018OFOF 495/1Die Stadt wächst! Der Parkdruck steigt! Bewohnerparkgebiete - wann werden sie eingerichtet?Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
- 23. Januar 2018OAOA 219Die Stadt wächst! Der Parkdruck steigt! Bewohnerparkgebiete - wann werden sie eingerichtet?Anregung
- 2. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 1174Die Stadt wächst! Der Parkdruck steigt! Bewohnerparkgebiete - wann werden sie eingerichtet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab