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Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?

Vorlagentyp: STMagistrat
129 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1533

Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter? Der Magistrat begrüßt selbstverständlich auch weiterhin die aktive Beteiligung der Ortsbeiräte bei der stetigen Erweiterung des Angebotes von Anschlussmöglichkeiten für Fahrräder im gesamten Stadtgebiet und ist daher auch sehr dankbar für Standortvorschläge. Diese werden gewissenhaft nach verschiedenen Parametern und Gesichtspunkten, auch unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer und Personengruppen, durch das Fachamt geprüft und bewertet. In Abstimmung zwischen dem Ortsbeirat 4 und dem zuständigen Fachamt wurde eine nochmalige Überprüfung der gemachten Standortvorschläge aus den beiden Anregungen OM 5013 und OM 1403 mit dem Ergebnis durchgeführt, dass nun auch hier adäquate Lösungen für Fahrradanschlussmöglichkeiten gefunden werden konnten. Die Installation der Fahrradanlehnbügel wird bis zum Ende des IV. Quartals 2013 abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2011STST 753Fahrradständer vor den SupermärktenStellungnahme
  2. 9. November 2012STST 1697Fahrradständer Gronauer StraßeStellungnahme
  3. 1. Februar 2013OFOF 256/4Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 19. Februar 2013OMOM 1975Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?Direktanregung
  5. 13. Mai 2013STST 641Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?Stellungnahme
  6. 8. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 129 Wochen
    STST 1533Fahrradabstellmöglichkeiten: Wie geht es weiter?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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