Leerstand Sternstr. 13
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1533
Betreff: Leerstand Sternstr. 13 Die Liegenschaft Sternstr. 13 befindet sich in Privatbesitz und ist mit einem 5-geschossigen Wohnhaus bebaut, das offensichtlich leer steht. Gründe für den Leerstand sind nicht bekannt. Von der Bauaufsicht wurde im Jahr 2009 eine Baugenehmigung für die Liegenschaft erteilt, die den Dachgeschossumbau zu Wohnzwecken, die Errichtung einer Balkonanlage mit 4 Balkonen und die Umnutzung des
- Obergeschosses von einer freiberuflichen Nutzung hin zu Wohnzwecken zum Gegenstand hat. Bisher wurde die Baugenehmigung, die, sofern keine Verlängerung beantragt wird, Ende November 2012 ihre Gültigkeit verliert, nicht in Anspruch genommen. Seit Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gibt es keine rechtliche Möglichkeit mehr, dem Leerstand von Wohnungen entgegen zu wirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2012OFOF 178/3Leerstand Sternstraße Nr. 13Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Juni 2012OMOM 1347Leerstand Sternstraße Nr. 13Direktanregung
- 14. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1533Leerstand Sternstr. 13Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab