Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-Riedberg
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1528
Betreff: Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2015OFOF 462/12Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Juli 2015VV 1415Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-RiedbergAnfrage
- 19. Oktober 2015Sie sind hierSTST 1528Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 18. April 2016STST 650Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 7. Mai 2016OFOF 18/12Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2016OMOM 155Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)Direktanregung
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1163Öffentlich geförderte Wohngen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab