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Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort

Vorlagentyp: STMagistrat
67 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat fordert eine Verlängerung der Lärmschutzwand für die Pestalozzischule, um die Außengelände zu schützen. Zudem wird der Einbau einer Lüftungsanlage als notwendig erachtet. Ziel ist es, eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen für Kinder und Beschäftigte zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hatte zu der Frage des Lärmschutzes für die Pestalozzischule aufgrund der Beschlusslage der kommunalen Gremien der Stadt Frankfurt am Main bereits am 6. Juni 2019 gegenüber der Genehmigungsbehörde folgende Erklärung abgegeben: "1) Die Stadt Frankfurt am Main erwartet, dass die geplante Lärmschutzwand über die Haenischstraße hinaus verlängert wird, um auch die Außengelände von Schule, Kindertagesstätte und Hort zu schützen. Dabei ist auf geeignete Weise, z.B. durch versetzt überlappende Wandsegmente, der Schulweg für zu Fuß gehende aufrecht zu erhalten. Der Fahrverkehr könnte z.B. durch vorübergehende Anbindung der Vatterstraße (nach nunmehr durchgeführten Abriss der Wohngebäude am Beginn der Flinschstraße) ohne großen Aufwand sichergestellt werden. 2) Der Einbau einer Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule wird nach wie vor für erforderlich gehalten. Hierzu erwartet die Stadt Frankfurt am Main, dass die Vorhabenträgerin geeignete Vorschläge erarbeitet, wie dabei den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden kann." Zwischenzeitlich ist das Bauprojekt bestandskräftig planfestgestellt. In dem Planfeststellungsbeschluss sind unter anderem die aus Sicht der Genehmigungsbehörde erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule geregelt. Wenn die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Lärmschutzes eingehalten werden, besteht kein Rechtsanspruch auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, die über die Vorgaben hinausgehen. Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 29.10.2021, B 383, dargelegt, wird der neu zusammengesetzte Magistrat dennoch die Gespräche mit dem Vorhabenträger - der Autobahn GmbH - über zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) wiederaufnehmen und gegenüber der Stadtverordnetenversammlung berichten. Der Schulträger Stadt Frankfurt hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Lärmschutzwand für eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen von Grundschule, Kita und Hort unabdingbar ist - sowohl für die Kinder als auch für die dort Beschäftigten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2020OFOF 781/11Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2020OMOM 6745Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortDirektanregung
  3. 25. Juni 2021STST 1277Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme
  4. 14. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 Wochen
    STST 150Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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