Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort
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Zusammenfassung
Der Magistrat fordert eine Verlängerung der Lärmschutzwand für die Pestalozzischule, um die Außengelände zu schützen. Zudem wird der Einbau einer Lüftungsanlage als notwendig erachtet. Ziel ist es, eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen für Kinder und Beschäftigte zu gewährleisten.
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Flinschstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zur Vermeidung wiederkehrender erheblicher Ruhestörungen auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Flinschstraße14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Flinschstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hatte zu der Frage des Lärmschutzes für die Pestalozzischule aufgrund der Beschlusslage der kommunalen Gremien der Stadt Frankfurt am Main bereits am 6. Juni 2019 gegenüber der Genehmigungsbehörde folgende Erklärung abgegeben: "1) Die Stadt Frankfurt am Main erwartet, dass die geplante Lärmschutzwand über die Haenischstraße hinaus verlängert wird, um auch die Außengelände von Schule, Kindertagesstätte und Hort zu schützen. Dabei ist auf geeignete Weise, z.B. durch versetzt überlappende Wandsegmente, der Schulweg für zu Fuß gehende aufrecht zu erhalten. Der Fahrverkehr könnte z.B. durch vorübergehende Anbindung der Vatterstraße (nach nunmehr durchgeführten Abriss der Wohngebäude am Beginn der Flinschstraße) ohne großen Aufwand sichergestellt werden. 2) Der Einbau einer Lüftungsanlage im Gebäude der Pestalozzischule wird nach wie vor für erforderlich gehalten. Hierzu erwartet die Stadt Frankfurt am Main, dass die Vorhabenträgerin geeignete Vorschläge erarbeitet, wie dabei den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden kann." Zwischenzeitlich ist das Bauprojekt bestandskräftig planfestgestellt. In dem Planfeststellungsbeschluss sind unter anderem die aus Sicht der Genehmigungsbehörde erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule geregelt. Wenn die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Lärmschutzes eingehalten werden, besteht kein Rechtsanspruch auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, die über die Vorgaben hinausgehen. Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 29.10.2021, B 383, dargelegt, wird der neu zusammengesetzte Magistrat dennoch die Gespräche mit dem Vorhabenträger - der Autobahn GmbH - über zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) wiederaufnehmen und gegenüber der Stadtverordnetenversammlung berichten. Der Schulträger Stadt Frankfurt hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Lärmschutzwand für eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen von Grundschule, Kita und Hort unabdingbar ist - sowohl für die Kinder als auch für die dort Beschäftigten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2020OFOF 781/11Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2020OMOM 6745Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortDirektanregung
- 25. Juni 2021STST 1277Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme
- 14. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 150Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab