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Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
67 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen zum Bau des Riederwaldtunnels zu ändern, um den Lärmschutz der Pestalozzischule und des Horts zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um den Betrieb der Schule während der Bauzeit aufrechtzuerhalten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich sein Einwendungsrecht zu nutzen und auf die Planungen zum Bau des Riederwaldtunnels einzuwirken. Die Planungen müssen so geändert werden, dass die Außengelände in und vor der Schule und dem Hort effektiv geschützt werden, sodass die Liegenschaft der Pestalozzischule während der Bauzeit genutzt werden kann.

Begründung

Nachdem zwar inzwischen erste Schutzmaßnahmen für die Pestalozzischule (Grundschule mit zwei Horten und Kindergarten) im Hinblick auf die Baustelle Riederwaldtunnel auf den Weg gebracht wurden, ist weiterhin der Betrieb des Gebäudes als Kindereinrichtung in der Bauphase nicht möglich. Der Betrieb der Grundschule und der beiden Horte, einer davon in Trägerschaft der Stadt, setzt rechtlich zwingend voraus, dass es einen nutzbaren Schulhof gibt. Während das Außengelände des Kindergartens in der vorliegenden Planung vor Lärm geschützt wird, können der Schulhof und die Hortwiese nicht genutzt werden. Auch existiert kein Bereich, in dem die Eltern ihre Kinder abgeben und in Empfang nehmen können; dies geschieht aktuell vor der Schule. Laut offiziellen Berechnungen von Hessen Mobil wird es in den ersten rund zweieinhalb Jahren der siebenjährigen Bauphase des Riederwaldtunnels (insbesondere durch das Einbringen von Spundwänden) zu einem dauerhaften Überschreiten des zulässigen Grenzwertes für Lärm im Bereich der Schule kommen. Dies verhindert eine Nutzung des Schulhofes und des Platzes vor der Schule. Siehe dazu auch die Aussagen des Regierungspräsidiums Darmstadt, nach denen die Außengelände der Pestalozzischule zwingend geschützt werden müssen und es hier keine Abstriche geben kann (Protokoll der öffentlichen Anhörung im Rahmen des Planänderungsverfahrens Riederwaldtunnel in Griesheim 2019). Im Übrigen ist der Schutz der Außengelände auch in der Einwendung der Stadt Frankfurt enthalten - diese geht bereits auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zurück. Die Forderungs-, Einwendungs- oder Klagemöglichkeit der Stadt besteht weiterhin, losgelöst vom Planänderungsverfahren, und muss jetzt genutzt werden. Sollte nichts passieren, kann es zu Klagen der Eltern gegen die Stadt kommen, und die Stadt stünde in der Pflicht, auf die Schnelle geeignete alternative Örtlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2020OFOF 781/11Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2020Sie sind hier
    OMOM 6745Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort
    Direktanregung
  3. 25. Juni 2021STST 1277Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme
  4. 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 150Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 2 · 07.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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