Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die weitere Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen haben.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2020OFOF 781/11Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2020OMOM 6745Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortDirektanregung
- 25. Juni 2021Sie sind hierSTST 1277Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 150Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab