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Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort

Vorlagentyp: OFSPD
67 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sein Einwendungsrecht zu nutzen, um den Lärmschutz der Pestalozzischule während der Bauzeit des Riederwaldtunnels sicherzustellen. Dies ist notwendig, um den Betrieb der Schule und der Horte aufrechtzuerhalten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert unverzüglich sein Einwendungsrecht zu nutzen und auf die Planungen zum Bau des Riederwaldtunnels einzuwirken. Die Planungen müssen so geändert werden, dass die Außengelände in und vor der Schule und dem Hort effektiv geschützt werden, so dass die Liegenschaft der Pestalozzischule während der Bauzeit genutzt werden kann.

Begründung

Nachdem zwar inzwischen erste Schutzmaßnahmen für die Pestalozzischule (Grundschule mit 2 Horten und Kindergarten) im Hinblick auf die Baustelle Riederwaldtunnel auf den Weg gebracht wurden, ist weiterhin der Betrieb des Gebäudes als Kindereinrichtung in der Bauphase nicht möglich. Der Betrieb einer Grundschule und der beiden Horte, einer davon in Trägerschaft der Stadt, setzt rechtlich zwingend voraus das es einen nutzbaren Schulhof gibt. Während das Außengelände des Kindergartens in der vorliegenden Planung vor Lärm geschützt wird, kann der Schulhof und die Hortwiese nicht genutzt werden. Auch existiert kein Bereich für Eltern und Kinder, wo die Eltern ihre Kinder abgeben und in Empfang nehmen können, dies geschieht aktuell vor der Schule. Laut offiziellen Berechnungen von Hessen Mobil wird es in den ersten rund 2 1/2 Jahren der 7 jährigen Bauphase des Riederwaldtunnels (insbesondere durch das Einbringen von Spundwänden) zu einem dauerhaften Überschreiten des zulässigen Grenzwertes für Lärm im Bereich der Schule kommen. Dies verhindert eine Nutzung des Schulhofes und des Platzes vor der Schule. Siehe dazu auch die Aussagen des Regierungspräsidiums Darmstadt nachdem die Außengelände der Pestalozzischule zwingend geschützt werden müssen und es hier keine Abstriche geben kann (Protokoll der öffentl. Anhörung im Rahmen des Planänderungsverfahrens Riederwaldtunnel in Griesheim 2019). Im Übrigen ist der Schutz der Außengelände auch in der Einwendung der Stadt Frankfurt enthalten - diese geht bereits auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zurück. Die Forderungs-, Einwendungs- oder Klagemöglichkeit der Stadt besteht weiterhin, losgelöst vom Planänderungs-verfahren, und muss jetzt genutzt werden. Sollte nichts passieren, kann es zu Klagen der Eltern gegen die Stadt kommen, und die Stadt stünde in der Pflicht auf die Schnelle geeignete alternative Örtlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2020Sie sind hier
    OFOF 781/11Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem Hort
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2020OMOM 6745Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortDirektanregung
  3. 25. Juni 2021STST 1277Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme
  4. 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 150Einwendungen der Stadt Frankfurt zum Lärmschutz der Pestalozzischule und dem HortStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6745 2020 Die Vorlage OF 781/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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