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Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1505

Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA-Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Zur Beantwortung der Anregung wurde eine Stellungnahme von dem zuständigen Baulastträger Hessen Mobil eingeholt. Nach Erhalt der Stellungnahme hat sich der Magistrat erneut an Hessen Mobil gewandt, um sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Hessen Mobil dafür einzusetzen, das -für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor Lärm- Mögliche zu unternehmen. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat bedauert daher, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Oktober 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3847 — Direktanregung vom 9. Februar 2015.

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