(Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 14
Betreff: (Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das ursprünglich für 2009 vorgesehene Planfeststellungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Der Magistrat hat mit den Eigentümern der erforderlichen Flächen zuerst auf freiwilliger Basis versucht, diese käuflich zu erwerben. Hierdurch hätte sich der Realisierungszeitraum des Radweges um ein Vielfaches verkürzen lassen. Zwischenzeitlich sind jedoch die Bemühungen des Magistrats gescheitet. Die privaten Eigentümer der erforderlichen Flächen sind nicht bereit, diese an die Stadt Frankfurt am Main zu verkaufen. Daher wird nun, wie bereits im Jahre 2009 angedacht, ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Der mögliche Baubeginn hängt maßgeblich vom Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und der damit verbundenen Möglichkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung ab. Der Magistrat wird nach dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses umgehend die Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2011OFOF 10/15(Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Mai 2011OMOM 79(Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 9. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 14(Schul-) Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab