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Renaturierung des Urselbachs

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1498

Betreff: Renaturierung des Urselbachs Der Urselbach ist im Bereich des Ortsbezirks 8 ein Mittelgebirgsbach mit verhältnismäßig starkem Längsgefälle in einem schmalen Tal. Mäander sind natürlicherweise kennzeichnend nur für Flachlandbäche mit geringem Gefälle, würden sich also unter den naturräumlichen Verhältnissen am Urselbach zwischen Krebsmühle und Papiermühle nicht ausbilden. Der Urselbach verlief im Bereich der Mönchswiese zwischen der Krebsmühle und der Papiermühle bis Anfang der 1990-er Jahre in einem geradlinig verlaufenden, mit verfugtem Steinsatz befestigten und Sohlabstürzen versehenen Bachbett (s. Bild 1). In den Jahren 1992 und 1993 erfolgte in diesem Bereich ein naturnaher Umbau des Bachbetts (s. Bild 2). In diesem Zug wurde der verfugte Steinsatz entfernt und die Ufer teilweise abgeflacht bzw. mit naturnahen Befestigungen (Steinwurf, Holzstangenverbau) gesichert. Wegen des vorhandenen Gefälles und der damit verbundenen Fließgeschwindigkeiten wurden zusätzlich mit Basaltsteinsäulen gesicherte Sohlschwellen eingebaut, um eine Tiefenerosion des Bachs zu verhindern. Der Bachabschnitt hat sich in den zurückliegenden über 20 Jahren gut entwickelt und weist mittlerweile auf längeren Strecken auch durchweg einen bachbegleitenden Gehölzsaum auf (s. Bild 3). Zusätzliche Veränderungen des Bachlaufs würden einerseits der natürlichen Laufentwicklung widersprechen und wären andererseits mit Eingriffen in die vorhandene Vegetation verbunden. Aus diesen Gründen soll von weiteren Veränderungen des Bachbetts in diesem Bereich abgesehen werden. Bild 1

Bild 2 Bild 3 Wesentliche Retentionsräume, die zu einer Drosselung des Hochwasserabflusses in der Ortslage von Niederursel führen, können nur mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) geschaffen werden. Ein solches war in den 1980er Jahren an der Mönchwiese oberhalb der Autobahn geplant. Es sollte im Verbund mit einem HRB auf Oberurseler Gemarkung, dem HRB Wiesenmühle, Hochwasser bis zu einem Wiederkehrintervall von 80 Jahren zwischenspeichern und nur einen stark gedrosselten Abfluss ableiten, der den Urselbach unterhalb nicht überlastet. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1437 vom 12.10.1989, wurde aus wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gründen auf den Bau des HRB Mönchwiese verzichtet. Zudem hätte der quer zur Tallage zu errichtende Damm des HRB die Kaltluftzufuhr nach Niederursel massiv behindert. Die seinerzeit angeführten Argumente für den Verzicht auf das HRB treffen auch heute noch ohne Abstriche zu. Der Magistrat sieht daher keinen Anlass, von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung abzurücken. Auch bei einem Schutz der Ortslage von Niederursel vor bis zu 80-jährlichen Hochwässern wäre das Überschwemmungsrisiko nicht gänzlich gebannt, denn seltenere Hochwässer hätten das HRB überlastet und wären über die geplante Hochwasserentlastungsanlage des HRB nach Unterstrom weiter geleitet worden. Für dieses Risiko hätten auch im Fall des Baus des HRBs die Anwohner vorsorgen müssen. Diese Eigenvorsorge kann auch heute nicht von den Anwohnern genommen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juni 2016OFOF 19/8Renaturierung des UrselbachsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 1. September 2016OMOM 508Renaturierung des UrselbachsDirektanregung
  3. 31. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1498Renaturierung des Urselbachs
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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