Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1443
Betreff: Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule Bisher konnten leider noch nicht alle ursprünglich zur Umsetzung vorgesehenen Bewohnerparkgebiete im Stadtgebiet eingerichtet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass zur Durchsetzung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen eine hohe Kontrolldichte erforderlich ist. Die Personalressourcen der Verkehrsüberwachung sind jedoch begrenzt, so dass bei einer räumlichen Ausdehnung des Bewohnerparkens über die bestehenden Bereiche hinaus die erforderliche Kontrolldichte nicht mehr gewährleistet werden könnte. Derzeit strebt der Magistrat nur noch für Teile von Bornheim eine Bewohnerparkregelung an. Dabei soll pilothaft ein gegenüber der in Frankfurt verbreiteten Regelungsform des Bewohnerparkens verändertes Parkraummanagement erprobt werden. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in Bornheim wird dann zu gegebener Zeit geprüft, ob die Umsetzung dieser Regelungsform auch in anderen Teilen des Stadtgebiets sinnvoll und möglich ist. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, dass eine Umsetzung von neu angeregten Bewohnerparkgebieten solange nicht in Aussicht gestellt werden kann, wie eine adäquate Überwachung aller Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Der Magistrat beobachtet aber mit Interesse die technische Entwicklung im Bereich der digitalen Parkraumbewirtschaftung hinsichtlich der Potenziale für eine Effizienzsteigerung der Überwachung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2017OFOF 346/3Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Mai 2018OMOM 3184Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-SchuleDirektanregung
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1443Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab