Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-Erlenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1426
Betreff: Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-Erlenbach Der Magistrat hat die Anregung geprüft und muss leider mitteilen, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 417 die Einrichtung einer Turnhalle nicht möglich ist. Die Grundstücke liegen teilweise im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone I bzw. sind teilweise als "Landwirtschaftliche Fläche" festgesetzt. Trotz planungsrechtlich schwieriger Situation wird sich der Magistrat jedoch weiterhin bemühen, in Nieder-Erlenbach einen Standort für den Bau einer Turnhalle zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2011OFOF 32/13Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 13. September 2011OMOM 368Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 19. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1426Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab