Wiederaufstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 13
Betreff: Wiederaufstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es neben den von ihm beauftragten Begehungen und Kontrollen von Straßen ebenso wirksam ist, wenn durch Dritte festgestellte Mängel an Leitpfosten, direkt an die Telefonhotline: 069/ 212 37644 oder E-Mail: bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de zur Instandsetzung weitergeleitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 31. Mai 2011OMOM 109Rekonstruktion der Begrenzungspfähle auf den Straßen Alt-Erlenbach, Niedereschbacher Straße und Erlenbacher StadtwegDirektanregung
- 12. Oktober 2012OFOF 104/13Wiederaufstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der VerkehrssicherheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2012OMOM 1658Wiederaufstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der VerkehrssicherheitDirektanregung
- 7. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 13Wiederaufstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der VerkehrssicherheitStellungnahme
- 4. Oktober 2013OFOF 176/13Wiederaufstellung der Leitpfosten zur Erhaltung der VerkehrssicherheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab