Klagen über die Buslinie 69 durch Eschersheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2010, ST 1386
Betreff:
Klagen über die Buslinie 69 durch Eschersheim
Zu 1. und 3.)
Die technischen Probleme des Fahrzeugs, das auf der Buslinie 69 zum Einsatz kommt, konnten behoben werden.
Die Umrüstung des baugleichen Ersatzfahrzeuges ist inzwischen abgeschlossen.
In Zukunft muss bei einem Ausfall des Fahrzeugs nicht mehr auf ein Ersatzfahrzeug zurückgegriffen werden, welches nicht den gewünschten Anforderungen entspricht.
Zu 2.)
Auf der Linie 69 werden einmal im Quartal Befragungen durchgeführt, die in die Gesamtbewertung des Busbündels A einfließen. Befragungen von Fahrgästen werden nicht für einzelne Linien ausgewertet, sondern nur bündelbezogen, da nur so ein statistisch abgesichertes, repräsentatives und damit aussagekräftiges Ergebnis erreicht werden kann.
Im Bündel A wurden in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2010 die auf das Fahrpersonal bezogenen Merkmale positiv beurteilt (z.B. Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft mit der Note 2,2). Das Kriterium der Pünktlichkeit konnte bei den Fahrgästen die Note 2,5 erreichen. Auch die fahrzeugbezogenen Merkmale wie Temperatur, Sauberkeit, usw. werden von den Fahrgästen des Bündels durchweg positiv beurteilt.
Fehlverhalten einzelner Busfahrerinnen und Busfahrer können bei keiner Buslinie und bei keinem Busbündel völlig ausgeschlossen werden. Anhand von Presseartikeln lässt sich dieses Fehlverhalten jedoch Monate später nicht mehr rekonstruieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2010OFOF 1266/9Klagen über die Buslinie 69 durch EschersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2010VV 1386Klagen über die Buslinie 69 durch EschersheimAnfrage
- 26. Oktober 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1386Klagen über die Buslinie 69 durch EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab