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Brücke über das Cassella-Gelände zwischen Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Neubau der Cassellabrücke zwischen Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord. Die Umsetzung wird frühestens im Haushaltsjahr 2024 möglich sein, da eine grundlegende Neuplanung erforderlich ist. Ziel ist es, das Projekt nahtlos fortzusetzen und die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf seinen Bericht vom 20.04.2020, B 180 ("Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigen"). Demnach ist mit Mittelabflüssen für Bauleistungen des Ersatzneubaus für die Cassellabrücke frühestens im Haushaltsjahr 2024 zu rechnen. Die im Bericht beschriebenen Rahmenbedingungen erfordern eine grundlegende Neuplanung der Cassellabrücke. Für die Vergabe und Honorierung der aktuell anstehenden planerischen Vorleistungen müssen keine gesonderten Mittel im Investitionshaushalt eingestellt werden. Im Zuge des Projektfortschritts wird der Magistrat rechtzeitig die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um das Projekt nahtlos fortzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Dezember 2019OFOF 666/11Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Brücke über das Cassella-Gelände zwischen Fechenheim-Süd und Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Januar 2020EAEA 64Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Brücke über das Cassella-Gelände zwischen Fechenheim-Süd und Fechenheim-NordEtatanregung
  3. 27. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 1330Brücke über das Cassella-Gelände zwischen Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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