Grundstücksspekulationen im Grüngürtel
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1327
Betreff: Grundstücksspekulationen im Grüngürtel Zu 1. und 2.: Die ABG Frankfurt Holding hat in dem genannten Bereich keinerlei Grundstücke erworben.
Zu 3.: Der Magistrat hat auch darüber hinaus keine Kenntnis von Grundstücksverkäufen in dem Gebiet.
Zu 4.: Dem Umweltamt ist kein Antrag bzw. keine Anfrage für eine Löschung der dortigen Schutzzone I des Landschaftsschutzgebiets bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2014OFOF 386/7Grundstücksspekulationen im Grüngürtel?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. Mai 2014VV 1020Grundstücksspekulationen im Grüngürtel?Anfrage
- 6. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1327Grundstücksspekulationen im GrüngürtelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab