Verbesserung des Spielplatzes "An den Bergen"
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2010, ST 1324
Betreff:
Verbesserung des Spielplatzes "An den Bergen"
Der Magistrat nimmt zu der Anregung wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Von der Aufstellung von sogenannten Sonnensegeln als Sonnenschutz wird abgesehen. Sonnensegel haben sich in öffentlichem Raum nicht bewährt, da diese sehr vandalismus- und reparaturanfällig sind. Stattdessen werden an geeigneter Stelle Haselnusssträucher gepflanzt, um so schnell einen natürlichen Sonnenschutz für die Sandkaute zu erreichen.
Zu Punkt 2:
Unweit des Spielplatzes im Freizeitpark befindet sich eine Tischtennisplatte. Hier kann jederzeit gespielt werden. Darüber hinaus werden für Tischtennisplatten größere ebene Flächen benötigt. Dies ist auf der eigentlichen Spielplatzfläche nur sehr schwer möglich. Eine Verlagerung auf die unterhalb des Spielplatzes liegende Wiese hätte zur Folge, dass die Installation einer Tischtennisplatte mit dem alljährlichen Volleyballturnier kollidiert, insofern wird von der Wiederaufstellung der Tischtennisplatten abgesehen.
Zu Punkt 3:
Der Spielplatz wird für das Prioritätenprogramm 2011 vorgesehen. Im Zuge dessen werden neue Wipptiere eingebaut.
Zu Punkt 4:
Ein Umbau der vorhandenen Schaukeln ist aus technischen Gründen nicht möglich. Stattdessen wird eine einzelne Kleinkinderschaukel aufgestellt. Die Beschaffung und der Aufbau werden aus dem Spielplatzprioritätenprogramm 2011 finanziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010OFOF 178/13Verbesserung des Spielplatzes .An den Bergen.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4381Verbesserung des Spielplatzes „An den Bergen“Direktanregung
- 22. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 1324Verbesserung des Spielplatzes "An den Bergen"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab