Weiternutzung des Keramikraumes in der derzeitigen Außenstelle Salzmannschule, Goldsteinstraße 27
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1311
Betreff: Weiternutzung des Keramikraumes in der derzeitigen Außenstelle Salzmannschule, Goldsteinstraße 27 Aufgrund der umfassenden Baumaßnahmen, die seit März 2017 am Standort Goldsteinstraße 27 vorgenommen werden müssen, um den Start der KGS Niederrad zum 15.08.2017 termingerecht einhalten zu können, ist eine Nutzung des Keramikraumes im laufenden Schuljahr 2016/17 zu Unterrichtszwecken faktisch nicht zulässig. Die Salzmannschule kann den Keramikraum in der derzeitigen Außenstelle, Goldsteinstraße 27, weiterhin ab dem kommenden Schuljahr 2017/18 zu Unterrichtszwecken nutzen. Darauf haben sich Vertreter/innen beider Schulen verständigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2017OFOF 364/5Weiternutzung des Keramikraumes in der derzeitigen Außenstelle der Salzmannschule (Goldsteinstraße 27)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2017OMOM 1339Weiternutzung des Keramikraumes in der derzeitigen Außenstelle der Salzmannschule, Goldsteinstraße 27Direktanregung
- 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1311Weiternutzung des Keramikraumes in der derzeitigen Außenstelle Salzmannschule, Goldsteinstraße 27Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab