Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1303
Betreff:
Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße
Im Zuge der weiteren fachlichen Überprüfung bestand aufgrund der im Marbachweg befindlichen Gleisanlage das Problem, dass nach den Richtlinien zur Anlage von Fußgängerüberwegen die Einrichtung eines ungesicherten Überwegs über Gleisanlagen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Da es sich um eine Überführungsstrecke mit sehr niedrigem Verkehrsaufkommen handelt, sind das Straßenverkehrsamt und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt zu dem Ergebnis gekommen, dass der Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, wenn die Gleisstrecke mit einem Fahrsignal, das einen Fahrauftrag nur unter Beachtung anderer Verkehrsteilnehmer erlaubt, beschildert wird.
Unabhängig hiervon wird die vom Ortsbeirat angesprochenen Lichtsignalanlage in die Vormerkliste aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2008OFOF 536/10Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. März 2008OAOA 621Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-StraßeAnregung
- 7. Juli 2008STST 1132Fußgängerüberweg auf den Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-StraßeStellungnahme
- 21. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 1303Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab