U-Bahn-Kurve in Bonames
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die U-Bahn-Kurve in Bonames und betont, dass die U-Bahnen mit einer angemessenen Geschwindigkeit fahren, die unter der maximal zulässigen Geschwindigkeit liegt. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit würde zu signifikanten Verspätungen im gesamten Streckengebiet führen, was die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs beeinträchtigen würde.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Für die Strecke der Linie U2 liegt insgesamt eine Betriebsgenehmigung auf Basis der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit vor. Die U-Bahnen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) fahren auch im Abschnitt Bonames mit einer der Betriebssituation angemessenen Geschwindigkeit, die dort sogar unterhalb der maximal zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit liegt. Der Behauptung, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit der U-Bahnen nicht zu signifikant längeren Fahrzeiten führe, wird von Seiten der technisch und fachlich Verantwortlichen widersprochen. Eine auch um Sekunden längere Fahrzeit führt auf dem komplexen System der "A-Strecke" zu erheblichen Verspätungen und damit zu Qualitätseinbußen, sowohl auf der betroffenen Linie, als auch im gesamten Streckengebiet, deren Auswirkungen sofort zu Lasten der Fahrgäste geht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2020OFOF 1113/10U-Bahn-Kurve in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2021OAOA 651U-Bahn-Kurve in BonamesAnregung
- 5. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1300U-Bahn-Kurve in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab