a) Sicherer Schulweg für die Pestalozzischüler und Behinderte b) Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des Riederwaldtunnels
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1295
Betreff:
a) Sicherer Schulweg für die Pestalozzischüler und Behinderte b) Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des Riederwaldtunnels
Die Bauphasen zur Erstellung des Riederwaltunnels wurden am 06.05.2010 den Bürgern im Bereich des Ortsbeirates 11 durch das Hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV) vorgestellt. Es wurde zugesagt, die Einrichtung einer Behelfsbrücke zu prüfen.
Über die dem Ortsbeirat vorgestellten Planskizzen hinaus liegen dem Magistrat noch keine detaillierten Konzepte zur Abwicklung der Baumaßnahme vor. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit, werden die in den Abstimmungsprozess mit dem ASV involvierten kommunalen
Fachämter für die barrierefreie Erreichbarkeit der Pestalozzischule, des Hortes und der Kindertagesstätte sowie für eine gesicherte Querung der Verkehrsanlagen Sorge tragen,
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2010OFOF 446/11Sicherer Schulweg für die Pestalozzischüler und BehinderteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Mai 2010OFOF 464/11Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2010OMOM 4268Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des RiederwaldtunnelsDirektanregung
- 14. Juni 2010OMOM 4267Sicherer Schulweg für die Pestalozzischüler und BehinderteDirektanregung
- 15. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1295a) Sicherer Schulweg für die Pestalozzischüler und Behinderte b) Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des RiederwaldtunnelsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab