Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1233
Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Das Energiereferat hat im März 2018 die Ergebnisse eines vom BMU geförderten Klimaschutzteilkonzeptes für integrierte Wärmenutzung für die Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Darin wurden in einem Abwärmekataster potenzielle Abwärmequellen für die Beheizung von Gebäuden dargestellt. Es wurden die Abwärmepotenziale der Abwasserkanäle und Kläranlagen, von Gewerbe und Industrie sowie der Rechenzentren erfasst. Im Rahmen der Untersuchung wurden 18 Maßnahmen identifiziert, die sinnvoll Abwärme nutzbar machen könnten. Das vom Ortsbeirat 1 genannte Telehouse Rechenzentrum in der Kleyerstraße ist Bestandteil dieser Maßnahmen, da es ein hohes Abwärmepotenzial auf einem dauerhaft hohen Temperaturniveau vorweist. Das Quartier Kleyerstraße könnte damit versorgt werden, wobei verschieden Varianten denkbar wären, wie beispielsweise eine Grundlastversorgung des Quartiers mit Abwärme. Ein grundsätzliches Interesse an der Umsetzung wurde von der Mainova als Energieversorger und vom Quartiersentwickler Breevast B.V. bekundet. Erste Gespräche zwischen den Beteiligten haben bereits stattgefunden. Bei der Umsetzung von Abwärmekonzepten ist neben den wirtschaftlichen Aspekten in der Regel die vertragliche Gestaltung der Abwärmelieferung sowie das Risiko eines Ausfalls/wegfallens der Abwärmequelle zu beachten. Hierfür müssen z.B. vom Bund Finanzinstrumente (Kreditausfallbürgschaft, "Hermesbürgschaft") bereitgestellt werden, die die Investition des Wärmelieferanten absichern. Erste grobe Berechnungen weisen ein CO2-Minderungspotenzial von 650-800 Tonnen pro Jahr aus. Die Ergebnisse des Abwärmekatasters, das eine Übersicht über Abwärmequellen und neue Baugebiete gibt, sind auf der Website des Energiereferats abrufbar und können unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://tinyurl.com/ycj3uqdc.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2018OFOF 523/1Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. April 2018OMOM 2978Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzenDirektanregung
- 16. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1233Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab