Glascontainer unter die Erde
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1223
Betreff: Glascontainer unter die Erde Zu 1.: Die Stadt Frankfurt hat sehr gute Erfahrungen mit den unterirdischen Glascontainern in den vergangenen Jahren gesammelt. Die Unterflurglasbehälter sind unterirdische Behälter mit oberirdischem Einwurf. Die Geräuschentwicklung, die durch den Einwurf mit Altglas entsteht, findet unterirdisch statt und ist deshalb äußerst geräuscharm. Die unterirdischen Behälter sind zudem größer dimensioniert als die oberirdischen blauen Behälter, demzufolge ist der Leerungsintervall größer. Die sehr lauten Leerungsvorgänge werden hierdurch reduziert.
Zu 2.: Derzeit können die Unterflursysteme nur im Rahmen der aktuell durch die Stadtverordnetenversammlung priorisierten Projekte (§ 9523 aus 2011) des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert werden. Für Maßnahmen außerhalb dieses Programms stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Einbau der Unterflursysteme als "Einzelmaßnahme" außerhalb eines Projektes ist aufgrund des hohen planerischen und finanziellen Aufwands wirtschaftlich nicht vertretbar. Aufgrund der o. g. Argumente kann der Magistrat die Anregung leider nicht positiv beantworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2019OFOF 322/4Glascontainer unter die ErdeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4409Glascontainer unter die ErdeDirektanregung
- 1. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1223Glascontainer unter die ErdeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab