Gefallenen-Denkmal im Graubnerpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2010, ST 121
Betreff:
Gefallenen-Denkmal im Graubnerpark
Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirats 6 gerne bei seinen Planungen berücksichtigen. Im Winter und bei Frostgefahr können jedoch generell keine Steinmetzarbeiten an Denkmälern ausgeführt werden, da sich gefrorene kleine Wasser- bzw. Eispartikel im Stein bilden können, die bei Bearbeitung des Steins zu Schäden führen können. Auch eine Finanzierung dieser kostenintensiven Maßnahme muss erst geklärt werden und die entsprechenden Mittel müssen zur Verfügung stehen. Insofern kann eine Realisierung in näherer Zukunft nicht zugesagt werden. Eine gesicherte, zügige Umsetzung der Maßnahme kann erfolgen, sofern der Ortsbeirat 6 hierfür eigene Mittel zur Verfügung stellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2009OFOF 1293/6Gefallenen-Denkmal im GraubnerparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2009OMOM 3666Gefallenen-Denkmal im GraubnerparkDirektanregung
- 22. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 121Gefallenen-Denkmal im GraubnerparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab