Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2005, ST 1146
Betreff: Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen Am 12.10.2005 fand im Freizeitpark Kalbach ein gemeinsamer Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirates 12 und Vertretern des Grünflächenamtes statt. Die in der vorgenannten Anregung aufgeführten Punkte wurden hierbei ausführlich besprochen und werden wie folgt festgehalten: Punkt 1- 3: Seitens des Grünflächenamtes wurde über die Schäden informiert. Es wird zeitnah eine Nachpflanzung bis April 2006 auf den betroffenen Grünanlagen erfolgen. Hierbei werden auch wichtige Parkanlagen - so auch der Kalbacher Stadtpark - neu überplant. Die Planung wird dem Ortsbeirat rechtzeitig vorgestellt. Die Ersatzpflanzungen werden zunächst mit investiven Mitteln vom Grünflächenamt finanziert. Der Spielplatz Fasanenweg wird zur Zeit umgeplant. Diese Planung wird ebenfalls dem Ortsbeirat vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2005OFOF 384/12Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2005OMOM 3733Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzenDirektanregung
- 10. November 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1146Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab