Blumenwiesen für Eschersheim, Ginnheim und Dornbusch
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2011, ST 1050
Betreff: Blumenwiesen für Eschersheim, Ginnheim und Dornbusch Der OIB wird entsprochen und geeignete Flächen werden in Blumenwiesen umgewandelt. Zunächst ist hier aber die Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen zu prüfen. Hierzu wird das Grünflächenamt die Flächen vor Ort begutachten. Nach Abschluss der Überprüfung wird das zuständige Fachamt die Maßnahmen vor einer Umsetzung mit dem Ortsbeirat abstimmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2011OFOF 80/9Blumenwiesen für Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2011OIBOIB 25Blumenwiesen für Eschersheim, Ginnheim und DornbuschBudget-Initiative
- 22. September 2011Sie sind hierSTST 1050Blumenwiesen für Eschersheim, Ginnheim und DornbuschStellungnahme
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 232 WochenSTST 85Blumenwiesen für Eschersheim, Ginnheim und DornbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab