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Fluglärmergebnisse in Zusammenhang mit Umgebungs-/Autobahnlärm?

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 104

Betreff: Fluglärmergebnisse in Zusammenhang mit Umgebungs-/Autobahnlärm? Sowohl der jeweils gemessene Pegel des Umgebungslärms als auch das "Nutzsignal“ - der Fluglärmpegel - sind stark vom Standort der Fluglärm-Messstation abhängig. Die Differenz zwischen Fluglärm und Umgebungslärm ist umso größer, je dichter die Station an einer Flugroute positioniert ist, je geringer die Überflughöhe ist und je ruhiger das Umfeld ansonsten ist. Daher resultiert bei der Station Sachsenhausen 2 die höchste Differenz, da die Station auf einem Privathaus in einem sehr ruhigen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr montiert ist; sich jedoch in Flughafennähe unmittelbar neben einer Hauptflugroute befindet (ca. 450 m). Die Stationen Goldstein 2 und Niederrad sind mit ca. 2,8 km beziehungsweise ca. 1,7 km deutlich weiter von der Hauptflugroute entfernt. Ferner sind beide Stationen auf Grundschulen montiert, bei denen allein der Schulbetrieb und Zubringerverkehr zu einem erhöhten Umgebungslärm-Pegel führen. Folglich ergibt sich bei Wegfall des Fluglärms eine deutlich geringere Differenz der Schallpegel. Die Fluglärm-Messstationen erfassen am Standort völlig undifferenziert den örtlichen Schallpegel, welcher sich aus den unterschiedlichsten Quellen (Fluglärm, Straßenverkehr, Schienenverkehr) zusammensetzt. Der Fluglärm wird erst anschließend in einem aufwendigen Rechenverfahren zur Überflugerkennung aus dem Umgebungslärm herausgerechnet. Dies ist nur möglich, weil sich Überflüge als signifikante Kurvenverläufen (Abb. 1) darstellen, welche von der Auswertungssoftware erkannt werden können. Abbildung 1 In einem zweiten Schritt werden dann die Ergebnisse mit Transponderdaten der Flugzeuge abgeglichen und verifiziert. Dies ist bei dem Verkehrslärm von der Autobahn A 5 nicht möglich. Die rasche Frequenz der passierenden Fahrzeuge führt zu einem relativ gleichförmigen Pegel (Abb. 2), der sich nicht aus dem übrigen Umgebungslärm heraushebt. Er lässt sich deshalb mit dem dafür nicht ausgelegten System der Fluglärm-Messstationen aus dem Gesamtsignal nicht herausrechnen und quantifizieren. Daher kann der Umgebungslärm nicht weiter klassifiziert werden. Abbildung 2 Weitere Informationen zur Interpretation der Messkurven und den damit verbundenen Verfahren finden sich auch auf der Webseite des Deutschen Fluglärmdienstes (www.dfld.de) in den Erläuterungen zu den Lärmmessungen, Punkt 4. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. September 2010OFOF 1588/6Fluglärmergebnisse in Zusammenhang mit Umgebungs-/Autobahnlärm?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2010OMOM 4637Fluglärmergebnisse in Zusammenhang mit Umgebungs-/Autobahnlärm?Direktanregung
  3. 14. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 104Fluglärmergebnisse in Zusammenhang mit Umgebungs-/Autobahnlärm?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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