Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, keine zusätzlichen Messungen mittels Passivsammlern im Ortsbezirk 11 durchzuführen, da die Begründung aus der vorherigen Stellungnahme weiterhin gültig ist. Es wurden bereits Mittel bereitgestellt, um bei Bedarf kurzfristig Messungen zu installieren.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
In der Stellungnahme vom 24.01.2020, ST 131, (www.stvv.frankfurt.de/download/ST_131_2020.pdf) zur OM 5316 begründet der Magistrat, warum er zusätzliche Messungen mittels Passivsammler im Ortsbezirk 11 derzeit nicht weiterverfolgen wird. Diese Begründung hat weiterhin Gültigkeit. Zudem hat der Magistrat bereits Mittel zum Betrieb von Passivsammlern bereitgestellt, sodass diese auch bei Änderung der Sachlage kurzfristig in Absprache mit dem zuständigen Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie installiert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2020OFOF 700/11Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2020EAEA 93Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11Etatanregung
- 25. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1012Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab