Bauvorhaben „Westend Ensemble“
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 79 entstanden aus Vorlage: OF 25/2 vom 10.05.2016
Betreff: Bauvorhaben "Westend Ensemble" Vorgang: OM 3583/14 OBR 2; ST 200/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. auf welcher Grundlage er die im Bauvorbescheid für das Bauvorhaben "Westend Ensemble" formulierte Befreiung von der festgesetzten Nutzungsart "Flächen für den Gemeinbedarf Post" in "Flächen für Wohnnutzung" für zulässig erachtet; 2. wie der aktuelle Sachstand des Bauantragsverfahrens ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 3. für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion, Friedrich Ebert-Anlage 60-68, einen objektbezogenen Bebauungsplan zu erstellen; 4. im Rahmen des zu erstellenden objektbezogenen Bebauungsplans eine Nutzungsänderung von "Sondergebiet Post" auf "Allgemeines Wohngebiet" vorzunehmen; 5. auf die Erhöhung der Nutzungsziffern zum Beispiel von 12 auf 16 Stockwerke zu verzichten; 6. als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks mit dem Investor eine Vereinbarung zu verhandeln, die regelt, dass auf dem Grundstück 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.
Begründung: Mit der Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 200, hat der Magistrat erläutert, weshalb für das Bauvorhaben "Westend Ensemble" durch einen Bauvorbescheid eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt worden ist. Der Magistrat erläutert hierbei nur die Gründe, weshalb 16 Vollgeschosse statt der im Bebauungsplan zugelassenen 12 Vollgeschosse städtebaulich vertretbar seien. Gemäß § 31 Absatz 2 BauGB kann eine Befreiung nur erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Nach Auffassung von Anwohnern ist die Änderung der Nutzungsart eines kompletten Baugebietes aber eine so erhebliche Abweichung, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Der Magistrat wird daher gebeten zu erläutern, weshalb kein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet worden ist. Im Rahmen des dann zu erstellenden objektbezogenen Bebauungsplans sind die Interessen der Stadt wie auch der Anwohner angemessen zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2014OFOF 572/2Keine Ausnahmen bei der OberpostdirektionOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 3. November 2014OMOM 3583Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
- 6. Februar 2015STST 200Bauvorhaben "Westend Ensemble"Stellungnahme
- 10. Mai 2016OFOF 25/2Bauvorhaben „Westend Ensemble“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Mai 2016Sie sind hierOMOM 79Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
- 2. September 2016STST 1172Bauvorhaben „Westend Ensemble“Stellungnahme
- 22. September 2016OFOF 118/2Bauvorhaben Westend EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
- 31. Oktober 2016OFOF 141/2Bauvorhaben Westend EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
- 31. Oktober 2016OMOM 818Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 273Bauvorhaben „Westend Ensemble“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats