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Bauvorhaben „Westend Ensemble“

Vorlagentyp: OFCDU
99 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Ensemble" Vorgang: OM 3583/14 OBR 2; ST 200/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zu begründen, auf welcher Grundlage er die im Bauvorbescheid für das o.g. Projekt formulierte Befreiung von der festgesetzten Nutzungsart "Flächen für den Gemeinbedarf Post" in "Flächen für Wohnnutzung" für zulässig erachtet; 2. zu berichten, wie der aktuelle Sachstand des Bauantragsverfahrens ist. Begründung: Mit Stellungnahme vom 06.02.2015 ST 200 hat der Magistrat erläutert, weshalb für das Bauvorhaben "Westend Ensemble" durch einen Bauvorbescheid eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt worden sei. Der Magistrat erläutert hierbei nur die Gründe, weshalb 16 Vollgeschosse statt der im Bebauungsplan zugelassenen 12 Vollgeschosse städtebaulich vertretbar seien. Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung nur erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Nach Auffassung von Anwohnern ist die Änderung der Nutzungsart eines kompletten Baugebietes aber eine so erhebliche Abweichung, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Der Magistrat möge daher erläutern, weshalb kein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet worden ist.

Inhalt

Antrag vom 10.05.2016, OF 25/2

Betreff: Bauvorhaben "Westend Ensemble" Vorgang: OM 3583/14 OBR 2; ST 200/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zu begründen, auf welcher Grundlage er die im Bauvorbescheid für das o.g. Projekt formulierte Befreiung von der festgesetzten Nutzungsart "Flächen für den Gemeinbedarf Post" in "Flächen für Wohnnutzung" für zulässig erachtet; 2. zu berichten, wie der aktuelle Sachstand des Bauantragsverfahrens ist.

Begründung: Mit Stellungnahme vom 06.02.2015 ST 200 hat der Magistrat erläutert, weshalb für das Bauvorhaben "Westend Ensemble" durch einen Bauvorbescheid eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt worden sei. Der Magistrat erläutert hierbei nur die Gründe, weshalb 16 Vollgeschosse statt der im Bebauungsplan zugelassenen 12 Vollgeschosse städtebaulich vertretbar seien. Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung nur erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Nach Auffassung von Anwohnern ist die Änderung der Nutzungsart eines kompletten Baugebietes aber eine so erhebliche Abweichung, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Der Magistrat möge daher erläutern, weshalb kein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet worden ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. Oktober 2014OFOF 572/2Keine Ausnahmen bei der OberpostdirektionOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 3. November 2014OMOM 3583Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
  3. 6. Februar 2015STST 200Bauvorhaben "Westend Ensemble"Stellungnahme
  4. 10. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 25/2Bauvorhaben „Westend Ensemble“
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 30. Mai 2016OMOM 79Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
  6. 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 1172Bauvorhaben „Westend Ensemble“Stellungnahme
  7. 22. September 2016OFOF 118/2Bauvorhaben Westend EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
  8. 31. Oktober 2016OMOM 818Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 2 · 30.05.2016
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 79 2016 Die Vorlage OF 25/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. auf welcher Grundlage er die im Bauvorbescheid für das Bauvorhaben "Westend Ensemble" formulierte Befreiung von der festgesetzten Nutzungsart "Flächen für den Gemeinbedarf Post" in "Flächen für Wohnnutzung" für zulässig erachtet; 2. wie der aktuelle Sachstand des Bauantragsverfahrens ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 3. für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion, Friedrich Ebert-Anlage 60-68, einen objektbezogenen Bebauungsplan zu erstellen; 4. im Rahmen des zu erstellenden objektbezogenen Bebauungsplans eine Nutzungsänderung von "Sondergebiet Post" auf "Allgemeines Wohngebiet" vorzunehmen; 5. auf die Erhöhung der Nutzungsziffern zum Beispiel von 12 auf 16 Stockwerke zu verzichten; 6. als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks mit dem Investor eine Vereinbarung zu verhandeln, die regelt, dass auf dem Grundstück 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen entstehen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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