Bauvorhaben "Westend Ensemble"
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 200
Betreff: Bauvorhaben "Westend Ensemble" Befreiungsentscheidungen liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Magistrats in seiner Funktion als untere Bauaufsichtsbehörde. Inwieweit eine Befreiung möglich ist, wird im Einzelfall nach den Kriterien des § 31 Abs. 2 BauGB geprüft. Am 07.08.2014 wurde für das genannte Bauvorhaben ein positiver Bauvorbescheid erteilt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 320 hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse befreit. Festgesetzt sind hier 12 Vollgeschosse; zugelassen werden 16. Begründet wird die Befreiung wie folgt: In dem relevanten Bereich, in dem die 16 Geschosse vorgesehen sind, sind laut Bebauungsplan zwölf Geschosse zulässig. Eine konkrete Höhenbegrenzung ist hierbei nicht festgesetzt. Die zulässige Art der Nutzung ist Fläche für den Gemeinbedarf "Post". Es handelt sich demnach um eine büro- bzw. verwaltungsartige Nutzung. Für diese Nutzungsarten sind im Allgemeinen größere Geschosshöhen erforderlich als bei einer Wohnnutzung, die vorliegend Antragsgegenstand war. Ein - hier bebauungsplankonformes - zwölfgeschossiges Verwaltungsgebäude ist deshalb insgesamt regelmäßig höher als ein zwölfgeschossiges Wohnhochhaus. Mit Blick auf die Gesamtgebäudehöhe wurden hier für das geplante Wohnhaus daher 16 Geschosse zugelassen. Die erteilte Befreiung ist ausdrücklich an diese Nutzungsart gekoppelt. Hinzu kommt, dass die 16-geschossige Hochhausbebauung nur in einem kleinen Teil des Bereiches, in dem 12 (Gewerbe-)Geschosse zulässig sind, vorgesehen ist. In dem restlichen Bereich sind anstatt der zulässigen 12 Geschosse überwiegend lediglich 8 Wohngeschosse an der Senckenberganlage und 6 plus Staffelgeschoss Richtung Westend vorgesehen. Es wird also im Rahmen des Bauvorhabens an anderer Stelle, insbesondere zu den Nachbargrundstücken hin, auch auf zulässige Höhe verzichtet. Die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Insoweit sind Nachbarrechte nicht betroffen. Darüber hinaus wird das zulässige Baufeld nicht im Sinne einer Blockrandbebauung komplett ausgenutzt, sondern nur in Teilen. Dies führt zu einer Auflockerung der Bebauung. Letztendlich heben sich die Erhöhungen und die Verringerungen der baulichen Dichte in den einzelnen Bereichen insgesamt gegeneinander auf, sodass die im Bebauungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl, ebenso wie die Grundflächenzahl, eingehalten wird. Der Magistrat wird mit dem Bauherren in Kontakt treten und sich um eine gemeinsame Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat bemühen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Oktober 2014OFOF 572/2Keine Ausnahmen bei der OberpostdirektionOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 3. November 2014OMOM 3583Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
- 6. Februar 2015Sie sind hierSTST 200Bauvorhaben "Westend Ensemble"Stellungnahme
- 10. Mai 2016OFOF 25/2Bauvorhaben „Westend Ensemble“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Mai 2016OMOM 79Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 1172Bauvorhaben „Westend Ensemble“Stellungnahme
- 22. September 2016OFOF 118/2Bauvorhaben Westend EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
- 31. Oktober 2016OMOM 818Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab