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Bauvorhaben „Westend Ensemble“

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 273

Betreff: Bauvorhaben "Westend Ensemble" Teil 1: zu a) Der Magistrat bearbeitet grundsätzlich alle vorliegenden Bauanträge in der Reihenfolge des Antragseingangs und ohne vermeidbare Verzögerungen. zu b) Der Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2008 betrachtet lediglich Hochhäuser mit einer Höhe oberhalb von 60 Metern. Das Bauvorhaben tangiert die Hochhausrahmenplanung daher nicht. zu c) In der Anregung OM 79 vom 30.05.2016 hatte der Ortsbeirat unter Ziffer 1. den Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher Grundlage er die im Bauvorbescheid für das Bauvorhaben "Westend Ensemble" formulierte Befreiung von der festgesetzten Nutzungsart "Flächen für den Gemeinbedarf Post" in "Flächen für Wohnnutzung" für zulässig erachtet. Grundlage für die positive Bescheidung des Befreiungsantrages war die dort aufgeführte und nach erfolgter Prüfung als inhaltlich richtig sowie auch stichhaltig zu bewertende Antragsbegründung. Daher wurde diese in der entsprechenden Stellungnahme ST 1172 in zusammengefasster Form wiedergegeben. zu d) Da ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, ist bei der planungsrechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens nicht der § 34 BauGB maßgeblich, sondern § 30 in Verbindung mit § 31 (Befreiung). Teil 2: Der Magistrat ist weiterhin der Auffassung, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion nicht erforderlich ist, da der Planbereich im Verhältnis zum Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes B 320 - Westend räumlich klein ist und eine Befreiung von der Nutzungsart für Wohnen begrüßt wird. Die Grundzüge der Planung sind ebenfalls nicht betroffen, da eine Befreiung von der Nutzungsart für einen räumlich untergeordneten Bereich des Bebauungsplanes, der fast das gesamte Westend als Wohngebiet festsetzt, rechtlich zu vertreten ist. Was die Gebäudehöhe betrifft, wird darauf hingewiesen, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan 12 Vollgeschosse für Büro- und Dienstleistungen mit größeren Raumhöhen (4,0 bis 4,2 m) sowie ein Staffelgeschoss und Technikaufbauten ermöglicht. Unter diesen Rahmenbedingungen kann ein Gebäude mit einer Höhe von 48 m zuzüglich Staffelgeschoss und Technik entstehen. Ein schlanker Wohnturm mit Raumhöhen von 3,2 m ohne Staffelgeschoss und ohne größere Technikaufbauten ergibt in der Summe bei 16 Geschossen nahezu die gleiche Gebäudehöhe wie der voran beschriebene Büroturm.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2016OMOM 79Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
  2. 2. September 2016STST 1172Bauvorhaben „Westend Ensemble“Stellungnahme
  3. 22. September 2016OFOF 118/2Bauvorhaben Westend EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
  4. 31. Oktober 2016OMOM 818Bauvorhaben „Westend Ensemble“Direktanregung
  5. 31. Oktober 2016OFOF 141/2Bauvorhaben Westend EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU, LINKE.
  6. 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    STST 273Bauvorhaben „Westend Ensemble“
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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